Die Akademie Biggesee gGmbH bietet
- Leistungen im Bereich der Bildungsarbeit in Zusammenarbeit mit Kooperationspartnern (Teil A)
- Leistungen im Bereich der Bildungsarbeit für Einzelinteressierte (Teil B)
- Leistungen zur Nutzung der Infrastruktur und Ressourcen ohne pädagogisches Angebot als Gasttagung (Teil C)
Leistungen im Bereich der Bildungsarbeit in Zusammenarbeit mit Kooperationspartnern (Teil A)
1. Mit der Zusendung der Buchungsbestätigung seitens der Akademie Biggesee gGmbH kommt ein verbindlicher Vertrag zustande. Mit diesem Vertrag verpflichtet sich die Akademie Biggesee gGmbH, in einem bestimmten Zeitraum ein Seminar zu einem abgesprochenen Thema mit einer festen Teilnehmerzahl und einem vereinbarten Teilnahmebeitrag auszurichten.
2. Der Teilnahmebeitrag umfasst die Seminarkosten, die Vollverpflegung und die Unterkunft – soweit nichts anderes vereinbart – in Zweibettzimmern. Die Verpflegung ist so berechnet, dass diese in der Regel mit der ersten Mahlzeit nach der Ankunft beginnt und mit der letzten Mahlzeit nach Seminarschluss endet. Hierzu ist die Buchungsbestätigung bindend.
3. Der Kooperationspartner verpflichtet sich, der Akademie Biggesee gGmbH ca. ein bis zwei Wochen vor Seminarbeginn eine aktuelle Namensliste der Teilnehmenden zu übermitteln. Die Akademie Biggesee gGmbH verpflichtet sich, die personenbezogenen Angaben nach den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes zu behandeln. Sie ist berechtigt, diese für interne Verwaltungszwecke elektronisch zu erfassen.
4. Die Akademie Biggesee gGmbH ist dem christlichen Menschenbild verpflichtet. Daher verbieten sich insbesondere diskriminierende Äußerungen, die sich auf das Geschlecht, die Nationalität, die sexuellen Identität und den Glauben beziehen. Im übrigen gelten die Bestimmungen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes. Die Mitarbeitenden der Akademie Biggesee gGmbH und die Teilnehmenden der Seminare verpflichten sich, diese Regeln zu beachten. Andernfalls wird die Akademie Biggesee gGmbH von ihrem Hausrecht Gebrauch machen.
5. Der Verursacher haftet für alle von ihm zumindest fahrlässig verursachten Inventarschäden. Die Akademie Biggesee gGmbH haftet nicht für sonstige Schäden, die nicht die Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit betreffen, die auf einer leichten Fahrlässigkeit der Akademie Biggesee gGmbH, eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen beruhen.
6. Bei Tagungsabsagen innerhalb von 6 Wochen vor dem vereinbarten Termin werden Ausfallkosten in Höhe von 50 % der Kosten für die angemeldete Teilnehmerzahl berechnet. Erfolgt die Absage innerhalb einer Woche vor Tagungsbeginn, wird eine Ausfallentschädigung in Höhe von 80 % des vereinbarten Tagungspreises berechnet. Wenn eine Ausfallentschädigung dem Grunde nach verlangt wird, bleibt dem Vertragspartner ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass der Schaden nicht oder in wesentlich niedrigerer Höhe entstanden ist, als die angegebenen pauschalierten Ausfallkosten. Wird die vereinbarte Teilnehmerzahl nur um bis zu 20 % unterschritten, fallen keine Ausfallkosten an.
7. Die Akademie Biggesee gGmbH kann ein Seminar bis eine Woche vor Seminarbeginn absagen, sollte die erforderliche Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht sein. Sollte durch Krankheit oder andere unvorhersehbare Ereignisse eine Durchführung des Seminars nicht möglich sein, kann die Akademie Biggesee gGmbH dieses jederzeit absagen.
8. Rechnungen sind 14 Tage nach Erhalt ohne Abzug zu zahlen.
9. Es findet Deutsches Recht Anwendung. Der Gerichtsstand ist Olpe.
Leistungen im Bereich der Bildungsarbeit für Einzelinteressierte (Teil B)
1. Mit der Zusendung der Anmeldebestätigung und einer Anzahlung durch den Teilnehmenden kommt ein verbindlicher Vertrag zwischen der Akademie Biggesee gGmbH und dem Teilnehmenden zustande. Mit diesem Vertrag verpflichtet sich die Akademie, in einem bestimmten Zeitraum ein Seminar zu einem abgesprochenen Thema und einem vereinbarten Teilnahmebeitrag durchzuführen, sofern eine Mindestteilnehmerzahl erreicht wird.
2. Der Teilnahmebeitrag umfasst die Seminarkosten, die Vollverpflegung und die Unterkunft – soweit nichts anderes vereinbart – in Zweibettzimmern. Die Verpflegung ist so berechnet, dass diese in der Regel mit der ersten Mahlzeit nach der Ankunft beginnt und mit der letzten Mahlzeit nach Seminarschluss endet.
3. Die Akademie verpflichtet sich, die personenbezogenen Angaben nach den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes zu behandeln. Sie ist berechtigt, diese für interne Verwaltungszwecke elektronisch zu erfassen.
4. Die Akademie Biggesee gGmbH ist dem christlichen Menschenbild verpflichtet. Daher verbieten sich insbesondere diskriminierende Äußerungen, die sich auf das Geschlecht, die Nationalität, die sexuellen Identität und den Glauben beziehen. Im übrigen gelten die Bestimmungen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes. Die Mitarbeitenden der Akademie Biggesee gGmbH und die Teilnehmenden der Seminare verpflichten sich, diese Regeln zu beachten. Andernfalls wird die Akademie von ihrem Hausrecht Gebrauch machen.
5. Der Verursacher haftet für alle von ihm zumindest fahrlässig verursachten Inventarschäden. Die Akademie Biggesee gGmbH haftet nicht für sonstige Schäden, die nicht die Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit betreffen, die auf einer leichten Fahrlässigkeit der Akademie, eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen beruhen.
6. Bei Stornierung durch den Teilnehmer fallen bis zu 6 Wochen vor Seminarbeginn keine Ausfallkosten an. Innerhalb der 6-Wochen-Frist wird die Anzahlung als Ausfallgebühr berechnet. Wenn eine Ausfallentschädigung dem Grunde nach verlangt wird, bleibt dem Vertragspartner ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass der Schaden nicht oder in wesentlich niedrigerer Höhe entstanden ist, als die angegebenen pauschalierten Ausfallkosten. Bei Seminaren außerhalb der Akademie gelten die Reisevertragsbedingungen der Akademie Biggesee gGmbH.
7. Die Akademie Biggesee gGmbH kann ein Seminar bis eine Woche vor Seminarbeginn absagen, sollte die erforderliche Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht sein. Sollte durch Krankheit oder andere unvorhersehbare Ereignisse eine Durchführung des Seminars nicht möglich sein, kann die Akademie dieses jederzeit absagen. In diesen Fällen werden geleistete Anzahlungen erstattet.
8. Der gesamte Teilnahmebeitrag ist spätestens am Anreisetag zur Zahlung fällig.
9. Es findet Deutsches Recht Anwendung. Der Gerichtsstand ist Olpe.
Leistungen zur Nutzung der Infrastruktur und Ressourcen ohne pädagogisches Angebot als Gasttagung (Teil C)
1. Mit der Rücksendung der unterschriebenen Tagungsvereinbarung ist der Vertrag verbindlich. Dieser Vertrag berechtigt, die bereitgestellte Unterkunft sowie die Tagungsräume und Einrichtungen der Akademie in Anspruch zu nehmen und sie während der vereinbarten Zeit in vollem Umfang zu nutzen. Weiter berechtigt der Vertrag, Hilfen und Dienste in Anspruch zu nehmen, die im Rahmen einer Tagungsstätte üblich und möglich sind.
2. Die Tagungskosten umfassen pro Tag Übernachtung, Frühstück, Mittagessen, Nachmittagskaffee und Abendessen. Sie sind so berechnet, dass die Verpflegung mit der ersten Mahlzeit nach der Ankunft beginnt. Die aktuelle Preisliste für Gasttagungen ist Bestandteil dieser Vertragsbedingungen. Bei Nichtnutzung der Übernachtungsleistung bei mehrtägigen Tagungen ist eine Infrastrukturpauschale pro Person und Nacht zu entrichten.
3. Ca. 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn wird um genaue Angaben zur Teilnehmendenzahl bzw. eine Teilnehmerliste sowie das Tagungsprogramm gebeten. Die Akademie verpflichtet sich, die personenbezogenen Angaben nach den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes zu behandeln. Sie ist berechtigt, diese für interne Verwaltungszwecke elektronisch zu erfassen.
4. Die Akademie Biggesee gGmbH ist dem christlichen Menschenbild verpflichtet. Daher verbieten sich insbesondere diskriminierende Äußerungen, die sich auf das Geschlecht, die Nationalität, die sexuellen Identität und den Glauben beziehen. Im übrigen gelten die Bestimmungen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes. Die Mitarbeitenden der Akademie Biggesee gGmbH und die Teilnehmenden der Seminare verpflichten sich, diese Regeln zu beachten. Andernfalls wird die Akademie von ihrem Hausrecht Gebrauch machen.
5. Der Verursacher haftet für alle von ihm zumindest fahrlässig verursachten Inventarschäden. Die Akademie Biggesee gGmbH haftet nicht für sonstige Schäden, die nicht die Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit betreffen, die auf einer leichten Fahrlässigkeit der Akademie, eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen beruhen.
6. Bei Tagungsabsagen innerhalb von 6 Wochen vor dem vereinbarten Termin werden Ausfallkosten in Höhe von 50 % der Kosten für die angemeldete Teilnehmerzahl berechnet. Erfolgt die Absage innerhalb einer Woche vor Tagungsbeginn, wird eine Ausfallentschädigung in Höhe von 80 % des vereinbarten Tagungspreises berechnet. Bei Reduzierung der vereinbarten Teilnehmerzahl um mehr als 20 % innerhalb einer 6-Wochen-Frist werden Ausfallkosten in Höhe von 50 % erhoben. Erfolgt die Reduzierung innerhalb einer Woche, erhöht sich dieser Satz auf 80 %. Wird am Anreisetag die vereinbarte Teilnehmerzahl um weniger als 20 % unterschritten, so werden keine Ausfallgebühren erhoben, aber die erste vorgehaltene Mahlzeit wird berechnet. Bei Tagesveranstaltungen verringert sich die Stornierungsfrist auf 24 Stunden. Bei Unterschreitung dieser Frist entstehen Ausfallkosten in Höhe von 80 % auf die vereinbarte Raummiete und die vollen Kosten der ersten vorgehaltenen Mahlzeit. Bei Unterschreitung der vereinbarten Teilnehmerzahl wird wie oben beschrieben verfahren. Wenn eine Ausfallentschädigung dem Grunde nach verlangt wird, bleibt dem Vertragspartner ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass der Schaden nicht oder in wesentlich niedrigerer Höhe entstanden ist, als die angegebenen pauschalierten Ausfallkosten.
7. Die Akademie Biggesee gGmbH kann eine Veranstaltung bis 6 Wochen vor Beginn aus gewichtigem Grund absagen. Sollte die Akademie Biggesee gGmbH eine Veranstaltung innerhalb von 6 Wochen vor Beginn absagen müssen, wird eine angemessene Entschädigung geleistet. Diese Entschädigung entfällt, sollte die Absage aufgrund höherer Gewalt erfolgen.
8. Der Veranstalter hat eventuell notwendige GEMA-Nutzungsrechte für die Aufführung von Musikdarbietungen, Filmen etc. innerhalb der Veranstaltung selbst zu erwerben. Regressansprüche seitens der GEMA werden an diesen weitergegeben.
9. Rechnungen sind 14 Tage nach Erhalt ohne Abzug zu zahlen.
10. Es findet Deutsches Recht Anwendung. Der Gerichtsstand ist Olpe.