Die Akademie Biggesee gGmbH bietet

  • Leistungen im Bereich der Bildungsarbeit in Zusammenarbeit mit Kooperationspartnern (Teil A)
  • Leistungen im Bereich der Bildungsarbeit für Einzelinteressierte (Teil B)
  • Leistungen zur Nutzung der Infrastruktur und Ressourcen ohne pädagogisches Angebot als Gasttagung (Teil C)
  • Leistungen im Bereich der Bildungsarbeit für vom Arbeitgeber entsandte Einzelpersonen (Teil D)

 

Leistungen im Bereich der Bildungsarbeit in Zusammenarbeit mit Kooperationspartnern (Teil A)

1. Mit der Zusendung der Buchungsbestätigung seitens der Akademie Biggesee gGmbH kommt ein verbindlicher Vertrag zustande. Mit diesem Vertrag verpflichtet sich die Akademie, in einem bestimmten Zeitraum ein Seminar zu einem abgesprochenen Thema mit einer festen Teilnehmendenzahl und einem vereinbarten Teilnahmebeitrag auszurichten.

2. Der Teilnahmebeitrag umfasst die Seminarkosten, die Vollverpflegung und die Unterkunft – soweit nichts anderes vereinbart – in Zweibettzimmern. Die Verpflegung ist so berechnet, dass diese in der Regel mit der ersten Mahlzeit nach der Ankunft beginnt und mit der letzten Mahlzeit nach Seminarschluss endet. Hierzu ist die Buchungsbestätigung bindend.

3. Die in der Buchungsbestätigung vereinbarte Teilnehmendenzahl kann bis zu 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn kostenfrei durch den Kooperationspartner korrigiert werden. Bei Reduzierung der Teilnehmendenzahl innerhalb einer Frist von vier Wochen bis zu einer Woche vor Seminarbeginn entstehen pro abgemeldeter Person Ausfallkosten in Höhe von 40% des vereinbarten Teilnahmebeitrags. Bei Reduzierungen der Teilnehmendenzahl innerhalb einer Woche vor bis einschließlich Seminarbeginn erhöhen sich die Kosten pro abgemeldeter Person auf 60% des vereinbarten Veranstaltungspreises. Dem Vertragspartner bleibt die Möglichkeit erhalten, nachzuweisen, dass kein Schaden oder ein geringerer Schaden / geringere Kosten entstanden sind.

4. Bis 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn ist eine Stornierung der gesamten Veranstaltung kostenfrei möglich. Bei Veranstaltungsabsagen innerhalb von sechs bis zwei Wochen vor dem vereinbarten Termin werden Ausfallkosten in Höhe von 50 % der Teilnahmebeiträge für die in der Buchungsbestätigung aufgeführte Teilnehmendenzahl berechnet. Erfolgt die Absage innerhalb zwei Wochen bis zwei Tagen vor Veranstaltungsbeginn, wird eine Ausfallentschädigung in Höhe von 80 % der Teilnahmebeiträge für die in der Buchungsbestätigung aufgeführte Teilnehmendenzahl berechnet. Erfolgt die Absage innerhalb von zwei Tagen vor Veranstaltungsbeginn, wird eine Ausfallentschädigung in Höhe von 100 % der Teilnahmebeiträge für die in der Buchungsbestätigung aufgeführte Teilnehmendenzahl berechnet. Dem Vertragspartner bleibt die Möglichkeit erhalten, nachzuweisen, dass kein Schaden oder ein geringerer Schaden / geringere Kosten entstanden sind.

5. Die Akademie Biggesee gGmbH ist dem christlichen Menschenbild verpflichtet. Daher verbieten sich insbesondere diskriminierende Äußerungen, die sich auf das Geschlecht, die Nationalität, die sexuelle Identität und den Glauben beziehen. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes. Die Mitarbeitenden der Akademie Biggesee gGmbH und die Teilnehmenden der Seminare verpflichten sich, diese Regeln zu beachten. Andernfalls kann die Akademie von ihrem Hausrecht Gebrauch machen.

6. Der/die Verursachende haftet für alle von ihm/ihr zumindest fahrlässig verursachten Inventarschäden. Die Akademie Biggesee gGmbH haftet auf Schadenersatz im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften nur nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen: Die Akademie Biggesee gGmbH haftet für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Akademie Biggesee gGmbH oder seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden bei Nichteinhaltung einer gegebenen Garantie oder wegen arglistig verschwiegener Mängel. Die Akademie Biggesee gGmbH haftet unter Begrenzung auf Ersatz des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens für solche Schäden, die auf einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch sie oder ihre gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen berufen. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Die Akademie Biggesee gGmbH haftet nicht für sonstige Fälle leicht fahrlässigen Verhaltens. Sonstige Schadensersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen. Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt. Die Beschränkungen der vorstehenden Bestimmungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.

7. Die Akademie Biggesee gGmbH kann ein Seminar bis eine Woche vor Seminarbeginn absagen, sollte die erforderliche Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht sein. Sollte durch Krankheit oder andere unvorhersehbare Ereignisse eine Durchführung des Seminars nicht möglich sein, kann die Akademie dieses jederzeit absagen. Im Falle einer Absage durch die Akademie Biggesee gGmbH wird im Falle einer bereits eingegangenen Zahlung diese in voller Höhe inkl. Mehrwertsteuer zurück erstattet. Darüber hinausgehende Haftungs- und Schadensersatzansprüche, die nicht die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit betreffen, sind, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit unsererseits vorliegt, ausgeschlossen. Dies gilt auch für vergebliche Aufwendungen (z.B. gebuchte Bahntickets). Im Übrigen gelten die Bestimmungen zum Thema „Haftung“.

8. Rechnungen sind 14 Tage nach Erhalt ohne Abzug zu zahlen.

9. Die Akademie verpflichtet sich, personenbezogene Angaben nach den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes und der DSGVO zu behandeln. Sie ist berechtigt, diese für interne Verwaltungszwecke elektronisch zu erfassen.

10. Es findet deutsches Recht Anwendung. Der Gerichtsstand ist Olpe.

 

Leistungen im Bereich der Bildungsarbeit für Einzelinteressierte (Teil B)

1. Mit der Zusendung der Anmeldebestätigung und der Leistung einer Anzahlung (laut Anmeldebestätigung) durch den/die Teilnehmenden kommt ein verbindlicher Vertrag zwischen der Akademie Biggesee gGmbH und dem/der Teilnehmenden zustande. Mit diesem Vertrag verpflichtet sich die Akademie, in einem bestimmten Zeitraum ein Seminar zu einem veröffentlichten Thema und einem vereinbarten Teilnahmebeitrag durchzuführen, sofern eine Mindestteilnehmendenzahl erreicht wird.

2. Der Teilnahmebeitrag umfasst die Seminarkosten, die Vollverpflegung und die Unterkunft – soweit nichts anderes vereinbart – in Zweibettzimmern. Die Verpflegung ist so berechnet, dass diese in der Regel mit der ersten Mahlzeit nach der Ankunft beginnt und mit der letzten Mahlzeit nach Seminarschluss endet.

3. Bei Stornierung durch den/die Teilnehmende fallen bis zu 4 Wochen vor Seminarbeginn keine Ausfallkosten an. Eine geleistete Anzahlung wird in diesem Fall zurückerstattet. Innerhalb der 4-Wochen-Frist wird die in der Anmeldebestätigung geforderte Anzahlung als Ausfallgebühr berechnet. Dem Vertragspartner bleibt die Möglichkeit erhalten, nachzuweisen, dass kein Schaden oder ein geringerer Schaden / geringere Kosten entstanden sind. Bei Seminaren außerhalb der Akademie gelten die Reisevertragsbedingungen der Akademie Biggesee gGmbH.

4. Die Akademie Biggesee gGmbH ist dem christlichen Menschenbild verpflichtet. Daher verbieten sich insbesondere diskriminierende Äußerungen, die sich auf das Geschlecht, die Nationalität, die sexuelle Identität und den Glauben beziehen. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes. Die Mitarbeitenden der Akademie Biggesee gGmbH und die Teilnehmenden der Seminare verpflichten sich, diese Regeln zu beachten. Andernfalls kann die Akademie von ihrem Hausrecht Gebrauch machen.

5. Der/die Verursachende haftet für alle von ihm/ihr zumindest fahrlässig verursachten Inventarschäden. Die Akademie Biggesee gGmbH haftet auf Schadenersatz im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften nur nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen: Die Akademie Biggesee gGmbH haftet für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Akademie Biggesee gGmbH oder seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden bei Nichteinhaltung einer gegebenen Garantie oder wegen arglistig verschwiegener Mängel. Die Akademie Biggesee gGmbH haftet unter Begrenzung auf Ersatz des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens für solche Schäden, die auf einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch sie oder ihre gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen berufen. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Die Akademie Biggesee gGmbH haftet nicht für sonstige Fälle leicht fahrlässigen Verhaltens. Sonstige Schadensersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen. Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt. Die Beschränkungen der vorstehenden Bestimmungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.

6. Die Akademie Biggesee gGmbH kann ein Seminar bis eine Woche vor Seminarbeginn absagen, sollte die erforderliche Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht sein. Sollte durch Krankheit oder andere unvorhersehbare Ereignisse eine Durchführung des Seminars nicht möglich sein, kann die Akademie dieses jederzeit absagen. Im Falle einer Absage durch die Akademie Biggesee gGmbH wird im Falle einer bereits eingegangenen Zahlung diese in voller Höhe inkl. Mehrwertsteuer zurück erstattet. Darüber hinausgehende Haftungs- und Schadensersatzansprüche, die nicht die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit betreffen, sind, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit unsererseits vorliegt, ausgeschlossen. Dies gilt auch für vergebliche Aufwendungen (z.B. von Ihnen gebuchte Bahntickets). Im Übrigen gelten die Bestimmungen zur Haftung.

7. Der gesamte Teilnahmebeitrag ist spätestens am Anreisetag zur Zahlung fällig.

8. Die Akademie verpflichtet sich, die personenbezogenen Angaben nach den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes und der DSGVO zu behandeln. Sie ist berechtigt, diese für interne Verwaltungszwecke elektronisch zu erfassen.

 

Leistungen zur Nutzung der Infrastruktur und Ressourcen ohne pädagogisches Angebot als Gasttagung (Teil C)

1. Mit der Zusendung der Buchungsbestätigung ist der Vertrag verbindlich. Dieser Vertrag berechtigt, die bereitgestellte Unterkunft sowie die Tagungsräume und Einrichtungen der Akademie in Anspruch zu nehmen und sie während der vereinbarten Zeit in vollem Umfang wie vertraglich vereinbart zu nutzen.

2. Die Tagespauschale umfasst eine Übernachtung in einem Zimmer mit Dusche/WC, Frühstück, Mittagessen, Nachmittagskaffee und Abendessen sowie die Nutzung eines der Personenzahl angemessenen Seminarraums. Sie ist so berechnet, dass die Verpflegung mit der ersten Mahlzeit nach der Ankunft beginnt. Die aktuelle Preisliste für Gasttagungen ist Bestandteil dieser Vertragsbedingungen. Bei Nichtnutzung der Übernachtungsleistung bei mehrtägigen Tagungen ist eine Infrastrukturnutzungspauschale pro Person und Veranstaltungstag zu entrichten.

3. Bis 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn ist eine Stornierung der gesamten Veranstaltung kostenfrei möglich. Bei Veranstaltungsabsagen innerhalb von sechs bis zwei Wochen vor dem vereinbarten Termin werden Ausfallkosten in Höhe von 50 % des Tagungspreises der für die in der Buchungsbestätigung aufgeführte Teilnehmendenzahl berechnet. Erfolgt die Absage innerhalb von zwei Wochen bis zwei Tagen vor Veranstaltungsbeginn, wird eine Ausfallentschädigung in Höhe von 80 % des Tagungspreises für die in der Buchungsbestätigung aufgeführte Teilnehmendenzahl berechnet. Erfolgt die Absage innerhalb von zwei Tagen vor Veranstaltungsbeginn, wird eine Ausfallentschädigung in Höhe von 100 % des Tagungspreises für die in der Buchungsbestätigung aufgeführte Teilnehmendenzahl berechnet. Dem Vertragspartner bleibt die Möglichkeit erhalten, nachzuweisen, dass kein Schaden oder ein geringerer Schaden / geringere Kosten entstanden sind. Diese Regelungen finden auch für Tagesveranstaltungen Anwendung bezogen auf die Raummiete sowie die Verpflegungsleistungen für die in der Buchungsbestätigung aufgeführten Teilnehmenden.

4. Bei mehrtägigen Veranstaltungen ist eine Reduzierung der vereinbarten Teilnehmendenzahl bis 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn kostenlos möglich. Ab 4 Wochen bis eine Woche vor Veranstaltungsbeginn werden pro abgemeldetem Teilnehmenden Ausfallkosten in Höhe von 50 % des vereinbarten Tagungspreises erhoben. Erfolgt die Reduzierung der Teilnehmendenzahl innerhalb einer Woche vor bzw. zum Veranstaltungsbeginn, erhöht sich dieser Satz auf 80 %. Bei Tagesveranstaltungen ist eine Reduzierung der Teilnehmendenzahl bis 1 Woche vor Veranstaltungsbeginn kostenlos möglich. Ab einer Woche vor Veranstaltungsbeginn werden pro reduziertem Teilnehmendem 50% der jeweils gebuchten Verpflegungsleistungen in Rechnung gestellt. Ab 24 Stunden vor Veranstaltungsbeginn erhöht sich dieser Satz auf 80%. Dem Vertragspartner bleibt die Möglichkeit erhalten, nachzuweisen, dass kein Schaden oder ein geringerer Schaden / geringere Kosten entstanden sind.

5. Die Akademie Biggesee gGmbH ist dem christlichen Menschenbild verpflichtet. Daher verbieten sich insbesondere diskriminierende Äußerungen, die sich auf das Geschlecht, die Nationalität, die sexuelle Identität und den Glauben beziehen. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes. Die Mitarbeitenden der Akademie Biggesee gGmbH und die Teilnehmenden der Seminare verpflichten sich, diese Regeln zu beachten. Andernfalls kann die Akademie von ihrem Hausrecht Gebrauch machen.

6. Der Verursacher haftet für alle von ihm zumindest fahrlässig verursachten Inventarschäden. Die Akademie Biggesee gGmbH haftet auf Schadenersatz im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften nur nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen: Die Akademie Biggesee gGmbH haftet für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Akademie Biggesee gGmbH oder seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden bei Nichteinhaltung einer gegebenen Garantie oder wegen arglistig verschwiegener Mängel. Die Akademie Biggesee gGmbH haftet unter Begrenzung auf Ersatz des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens für solche Schäden, die auf einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch sie oder ihre gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen berufen. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Die Akademie Biggesee gGmbH haftet nicht für sonstige Fälle leicht fahrlässigen Verhaltens. Sonstige Schadensersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen. Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt. Die Beschränkungen der vorstehenden Bestimmungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.

7. Die Akademie Biggesee gGmbH kann eine Veranstaltung bis 6 Wochen vor Beginn aus gewichtigem Grund absagen. Sollte die Akademie Biggesee gGmbH eine Veranstaltung innerhalb von 6 Wochen vor Beginn absagen müssen, werden bereits eingegangene Zahlungen in voller Höhe inkl. MwSt. zurückgezahlt. Darüber hinausgehende Haftungs- und Schadensersatzansprüche, die nicht die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit betreffen, sind, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit unsererseits vorliegt, ausgeschlossen. Dies gilt auch für vergebliche Aufwendungen (z.B. von Ihnen gebuchte Bahntickets). Im Übrigen gelten die Bestimmungen zur Haftung.

8. Bei Unterschreiten einer Teilnehmendenzahl von 10 Personen behält die Akademie Biggesee gGmbH sich vor, die Veranstaltung auch kurzfristig bis zu einer Woche Veranstaltungsbeginn abzusagen. Im Falle einer Absage durch die Akademie Biggesee gGmbH werden im Falle bereits eingegangener Zahlungen diese in voller Höhe inkl. Mehrwertsteuer zurückgezahlt. Darüber hinausgehende Haftungs- und Schadenersatzansprüche, die nicht die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit betreffen, sind, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von Seiten der Akademie Biggesee gGmbH vorliegt, ausgeschlossen. Dies gilt auch für vergebliche Aufwendungen (z.B. gebuchte Bahntickets). Im Übrigen gelten die Bestimmungen des Abschnitts zur Haftung.

9. Der Veranstalter hat eventuell notwendige GEMA-Nutzungsrechte für die Aufführung von Musikdarbietungen, Filmen etc. innerhalb der Veranstaltung selbst zu erwerben. Regressansprüche seitens der GEMA werden an diesen weitergegeben.

10. Rechnungen sind 14 Tage nach Erhalt ohne Abzug zu zahlen.

11. Die Akademie verpflichtet sich, die personenbezogenen Angaben nach den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes DSGVO zu behandeln. Sie ist berechtigt, diese für interne Verwaltungszwecke elektronisch zu erfassen.

12. Es findet deutsches Recht Anwendung. Der Gerichtsstand ist Olpe.

 

Leistungen im Bereich der Bildungsarbeit für vom Arbeitgeber entsandte Einzelpersonen (Teil D)

1. Mit der Zusendung der Buchungsbestätigung seitens der Akademie Biggesee gGmbH kommt ein verbindlicher Vertrag zwischen der Akademie Biggesee gGmbH und dem anmeldenden Arbeitgeber zustande. Mit diesem Vertrag verpflichtet sich die Akademie, in einem bestimmten Zeitraum ein Seminar zu einem abgesprochenen Thema und einem vereinbarten Teilnahmebeitrag durchzuführen, sofern eine Mindestteilnehmendenzahl erreicht wird.

2. Der Teilnahmebeitrag umfasst die Seminarkosten, die Vollverpflegung und die Unterkunft – soweit nichts anderes vereinbart – in Zweibettzimmern. Die Verpflegung ist so berechnet, dass diese in der Regel mit der ersten Mahlzeit nach der Ankunft beginnt und mit der letzten Mahlzeit nach Seminarschluss endet.

3. Bei Stornierung der Anmeldung durch den/die Teilnehmende/n oder das entsendende Unternehmen fallen bis zu 4 Wochen vor Seminarbeginn keine Ausfallkosten an. Innerhalb einer Frist von vier Wochen bis zu einer Woche vor Seminarbeginn entstehen pro abgemeldeter Person Ausfallkosten in Höhe von 40% des vereinbarten Teilnahmebeitrags. Bei Stornierungen innerhalb einer Woche vor bis einschließlich Seminarbeginn erhöhen sich die Kosten pro abgemeldeter Person auf 60% des vereinbarten Teilnahmebeitrags. Dem Vertragspartner bleibt die Möglichkeit erhalten, nachzuweisen, dass kein Schaden oder ein geringerer Schaden / geringere Kosten entstanden sind.

4. Die Akademie Biggesee gGmbH ist dem christlichen Menschenbild verpflichtet. Daher verbieten sich insbesondere diskriminierende Äußerungen, die sich auf das Geschlecht, die Nationalität, die sexuelle Identität und den Glauben beziehen. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes. Die Mitarbeitenden der Akademie Biggesee gGmbH und die Teilnehmenden der Seminare verpflichten sich, diese Regeln zu beachten. Andernfalls kann die Akademie von ihrem Hausrecht Gebrauch machen.

5. Der Verursacher haftet für alle von ihm zumindest fahrlässig verursachten Inventarschäden. Die Akademie Biggesee gGmbH haftet auf Schadenersatz im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften nur nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen: Die Akademie Biggesee gGmbH haftet für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Akademie Biggesee gGmbH oder seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden bei Nichteinhaltung einer gegebenen Garantie oder wegen arglistig verschwiegener Mängel. Die Akademie Biggesee gGmbH haftet unter Begrenzung auf Ersatz des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens für solche Schäden, die auf einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch sie oder ihre gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen berufen. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Die Akademie Biggesee gGmbH haftet nicht für sonstige Fälle leicht fahrlässigen Verhaltens. Sonstige Schadensersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen. Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt. Die Beschränkungen der vorstehenden Bestimmungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.

6. Die Akademie Biggesee gGmbH kann ein Seminar bis eine Woche vor Seminarbeginn absagen, sollte die erforderliche Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht sein. Sollte durch Krankheit oder andere unvorhersehbare Ereignisse eine Durchführung des Seminars nicht möglich sein, kann die Akademie dieses jederzeit absagen. Im Falle einer Absage durch die Akademie Biggesee gGmbH werden im Falle bereits eingegangener Zahlungen diese in voller Höhe inkl. Mehrwertsteuer zurückgezahlt.

7. Rechnungen sind 14 Tage nach Erhalt ohne Abzug zu zahlen.

8. Die Akademie verpflichtet sich, die personenbezogenen Angaben nach den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes und der DSGVO zu behandeln. Sie ist berechtigt, diese für interne Verwaltungszwecke elektronisch zu erfassen.

9. Es findet deutsches Recht Anwendung. Der Gerichtsstand ist Olpe.